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   OLG Hamm, 19.06.1990 - 15 W 234/90   

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https://dejure.org/1990,3372
OLG Hamm, 19.06.1990 - 15 W 234/90 (https://dejure.org/1990,3372)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.06.1990 - 15 W 234/90 (https://dejure.org/1990,3372)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Juni 1990 - 15 W 234/90 (https://dejure.org/1990,3372)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12; KO § 73 Abs. 3, § 80

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 319
  • ZIP 1990, 1145
  • MDR 1990, 1022
  • Rpfleger 1990, 476
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 09.02.2005 - 1 BvR 2719/04

    Möglichkeit der Abwahl des Insolvenzverwalters durch die Gläubigerversammlung

    Es ist mithin Bestandteil des Berufsbildes, dass der Insolvenzverwalter eine gesicherte Stellung erst nach der ersten Gläubigerversammlung erlangen kann (so auch OLG Hamm, ZIP 1990, S. 1145 ; OLG Naumburg, ZIP 1994, S. 162 ).
  • OLG Naumburg, 22.12.1993 - 4 W 173/93

    Streit um den Austausch von Verwaltern im Gesamtvollstreckungsverfahren; Weitere

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  • OLG Zweibrücken, 30.01.2001 - 3 W 276/00

    Voraussetzungen für die Zulassung einer sofortigen weiteren Beschwerde im

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  • OLG Karlsruhe, 05.08.1997 - 10 W 23/97

    Prozeßkostenhilfe für eine Stufenklage auf Pflichtteilsergänzung

    Das OLG Hamm hat mit Beschluß vom 19.6.1990 (DRsp-ROM Nr. 1992/8678 = DRsp IV (438) 233 b = ZIP 1990, 1145 ) ein Beschwerderecht mit der Begründung abgelehnt, der vom Gericht bei der Konkurseröffnung ernannte Verwalter habe zunächst nur eine vorläufige Stellung und keinen Anspruch auf deren Beibehaltung bei einer abweichenden Beschlußfassung der ersten Gläubigerversammlung.
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